AGB
A. GRUNDSATZ
1) Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Küng-Modellbau.
2) Geschäftsbedingungen Dritter (Kunden, etc.) werden von der Firma Küng-Modellbau - auch wenn keine offensichtlichen Wiedersprüche vorliegen - nicht anerkannt.
3) Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
B. ANGEBOT, LEISTUNGSUMFANG
1) Angebote von der Firma Küng-Modellbau sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt namentlich hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und sonstigen Nebenleistungen.
2) Die Auftragsbestätigung der Firma Küng-Modellbau definiert den Umfang der zu erbringenden Leistungen, ergänzend gelten diese AGB und allenfalls weitere besondere Vereinbarungen.
3) Die Firma Küng-Modellbau behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen resp. der Auftragsbestätigung infolge zwingend vorgeschriebener rechtlicher oder technischer Normen zu berücksichtigen.
C. ZUSAMMENBAU, EINSTELLUNG, SCHULUNG UND BERATUNG
1) Für den ordnungsgemässen Zusammenbau der von der Firma Küng-Modellbau gelieferten Produkte ist der Kunde verantwortlich.
2) Aufgrund individueller Vereinbarung der Firma Küng-Modellbau vorgenommene Einstellungen und sonstige Leistungen werden gesondert verrechnet.
3) Schulung und Einführung des Kunden in die Bedienung der gelieferten Produkte sind individuell zu vereinbaren und werden gesondert verrechnet.
4) Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
D. DRITTLEISTUNGEN
1) Die Firma Küng-Modellbau ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
E. LIEFERFRISTEN
1) Die Firma Küng-Modellbau ist ausschliesslich an schriftlich vereinbarte Liefertermine gebunden. Auftragsänderungen haben, sofern nichts anderes vereinbart, die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine und Fristen zur Folge.
2) In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen von der Firma Küng-Modellbau nicht vertretbaren Ereignissen verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.
F. ANNAHMEVERZUG DES KUNDEN
1) Kommt der Kunde mit der Annahme der bestellten Ware in Verzug so ist die Firma Küng-Modellbau nach Ansetzung einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Der Schadenersatz beträgt 30% des Auftragswertes, es sei denn, der Kunde weise einen Schaden nach.
2) Die Firma Küng-Modellbau behält sich in jedem Fall die Geltendmachung weiteren Schaden vor.
G. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT
1) Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Produkte / Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Fehler / Mängel zu testen und erkennbare Fehler / Mängel unverzüglich der Firma Küng-Modellbau schriftlich anzuzeigen.
2) Individualprodukte / -leistungen gelten dann als abgenommen, wenn der Kunde innert 10 Tagen nach Übergabe der Ware oder Leistung keine schriftliche Beanstandung erhebt.
H. ABNAHME
1) Soweit die Firma Küng-Modellbau gemäss spezieller Vereinbarung Produkte zusammenbaut / in Betrieb nimmt, hat der Kunde nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch die Firma Küng-Modellbau das zusammengebaute Produkt ohne Verzug zu testen. Läuft das Produkt im wesentlichen vertragskonform, hat der Kunde unverzüglich schriftliche Abnahme zu erklären.
l. MÄNGELRÜGE
1) Mängel gelten dann als ordentlich gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend gemacht werden und eine detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
J. Rückgaberecht
1) Sie können die erhaltene Ware innerhalb von 5 Tagen in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung retournieren. Die Kosten für die Rücksendung übernimmt der Käufer.
K. GEWÄHRLEISTUNG
1) Dem Kunden ist bekannt, dass Modellbauprodukte Ihrer Komplexität und vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten wegen nicht in jedem Fall fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Insbesondere macht die Firma Küng-Modellbau keine Kompatibilitätszusagen.
2) Die Firma Küng-Modellbau wird nach Eingang der ordentlichen Mängelrüge nach freier Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Massnahmen ergreifen (z.B. Übersenden von Informationsblättern oder Anleitungen).
3) Zeigen die Vorkehrungen gemäss vorgenanntem Punkt keinen Erfolg, kann die Firma Küng-Modellbau ordentlich gerügte Mängel nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreier Ware oder Überlassung eines neuen Produktes beseitigen.
4) Bei definitivem Misslingen der Nachbesserung oder des Warenaustausches steht dem Kunden das Recht zu, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
5) Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Kunde oder Dritte Veränderungen an gelieferten Produkten vornehmen, es sei denn, der Kunde könne nachweisen, dass der Mangel nicht auf die Veränderung zurückzuführen ist.
L. HAFTUNG
1) Die Firma Küng-Modellbau haftet – aus jeglichem Rechtsgrund – ausschliesslich für Schäden, die auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Hauptpflicht (sofern Kardinalpflicht) beruhen resp. für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
2) Die Firma Küng-Modellbau haftet in keinem Fall für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden.
3) Desgleichen haftet die Firma Küng-Modellbau nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Massnahmen – insbesondere Service, Unterhalt und ausreichende Schulung des Anwenders hätte verhindern können.
M. PREISE
1) Massgeblich sind die Preise der Auftragsbestätigung, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich netto, d.h. ohne Frachtspesen.
2) Lieferungen und Leistungen, für die im voraus nicht ausdrücklich Preise vereinbart sind, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen verrechnet.
3) Dienstleistungen, für die im voraus kein Festpreis vereinbart ist, werden zu den im Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Listenpreise verrechnet.
4) Die Firma Küng-Modellbau ist ohne ausdrücklich anderslautende Vereinbarung an die Preise nicht gebunden, wenn eine Lieferfrist von mehr als zwei Monaten ab schriftlicher Auftragsbestätigung vorgesehen ist. Diesfalls werden die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreis verrechnet.
N. ZAHLUNGSKONDITIONEN
1) Soweit nichts abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 10 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
2) Verrechnungen und Rückbehalte sind nur dann zulässig, wenn Gegenansprüche des Kunden von der Firma Küng-Modellbau anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
3) Stehen beim gleichen Kunden mehrere Rechnungen zur Zahlung an, wird ohne anderslautende Order des Kunden zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt.
O. ABTRETBARKEIT VON ANSPRÜCHEN
1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber der Firma Küng-Modellbau abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit der Firma Küng-Modellbau geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von der Firma Küng-Modellbau ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt namentlich für oder bei Gewährleistungs-Ansprüchen.
P. SAVATORISCHE KLAUSEL
1) Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll ein Bestimmung treten, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Q. ERFÜLLUNGSORT
1) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der jeweilige Sitz der Firma Küng-Modellbau.
R. GERICHTSSTAND
1) Als Gerichtsstand gilt der jeweilige Sitz der Firma Küng-Modellbau.




